Meine Meinung.Laut Post-Universaldienstleistungsverordnung § 3 Abs. 3, ist ein Empfänger nicht verpflichtet seine Pakete irgendwo abzuholen, außer er war nicht zu Hause oder hat etwas anderes mit DHL vereinbart.Die meisten bei den lokalen DHL-Paketzentren angestellten Fahrer mühen sich redlich, Pakete bei den Empfängern oder Nachbarn pünktlich auszuliefern. Dazwischen gibt es anscheinend Einzelne, die sich auf Kosten ihrer Kollegen ´nen faulen Lenz machen. Somit auch den Ruf von DHL schädigen. Sie liefern die Pakete bei einer Postfiliale aus, werfen Karten in den Briefverteilerkasten der Filiale und behaupten rotzfrech, der Empfänger wurde nicht angetroffen. Wenn man alle Fakten berücksichtigt, war dieser Fahrer ganz in der Nähe eines Empfängers (5 min zu Fuß), um Pakete aus einer Paketstation abzuholen. Da das schon öfters vorgekommen ist, wäre das in meinen Augen ein Grund zur schriftlichen Abmahnung und im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung. Egal was der Kamerad auch für Ausflüchte angibt, er soll seinen fetten Arsch aus den Fahrersitz herauswuchten und die Pakete ausliefern. Wie wäre es, die Fahrer mit Namensschildern zu versehen? Das würde der Faulheit Einzelner abträglich sein und den anderen eine persönliche Note verpassen. Man kennt die meisten Fahrer eh schon über einen längeren Zeitraum. |